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Kontakt

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin per Telefon oder E-Mail.

Bitte beachten

Rezepte können aufgrund der neuen Gesetzgebung nur ausgestellt werden, wenn Ihre Versichertenkarte (eGK) im jeweils aktuellen Quartal in unserer Praxis eingelesen wird.

Wir bitten um Verständnis, dass wir E-Mails nur nachrangig zur laufenden Versorgung unserer Patienten bearbeiten können.

Falls Sie einen Rückruf wünschen, erledigen wir dies in aller Regel noch am selben Tag.

Rezepte und Überweisungsscheine können Sie – wenn Ihre Versichertenkarte im laufenden Quartal eingelesen wurde – am Folgetag Ihrer Nachricht bei uns abholen.