Kontakt
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin per Telefon oder E-Mail.
Bitte beachten
Rezepte können aufgrund der neuen Gesetzgebung nur ausgestellt werden, wenn Ihre Versichertenkarte (eGK) im jeweils aktuellen Quartal in unserer Praxis eingelesen wird.
Wir bitten um Verständnis, dass wir E-Mails nur nachrangig zur laufenden Versorgung unserer Patienten bearbeiten können.
Falls Sie einen Rückruf wünschen, erledigen wir dies in aller Regel noch am selben Tag.
Rezepte und Überweisungsscheine können Sie – wenn Ihre Versichertenkarte im laufenden Quartal eingelesen wurde – am Folgetag Ihrer Nachricht bei uns abholen.